Verursachergerechte Müllkostenabrechnung

Müllkostenabrechnung

Im Gegensatz zu den konkreten gesetzlichen Regelungen für die Heizkostenabrechnung existieren solche bislang für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Abfallkosten (noch) nicht. Hinzu kommt, dass die Zusammensetzung der Gesamt-Abfallgebühren von Satzungsgebiet zu Satzungsgebiet u. U. stark voneinander abweicht. Je nach Satzungslage kann es also vorkommen, dass nicht nur die reinen Entsorgungskosten (Kosten der Entleerung der Abfallbehälter) berechnet werden müssen, sondern auch weitere, nicht verbrauchsbezogene Kostenbestandteile wie Personen- oder Sperrmüllpauschalen oder Gebühren der Biomüll-Entsorgung in die Nebenkostenabrechnung einfließen.

Im allgemeinen Fall besteht eine Abrechnung von Abfallgebühren aus mehreren Kosten-Unterpositionen, die ihrerseits nach verschiedenen Schlüsseln berechnet werden können. Dies können feste Schlüssel (z.B. Personenpauschale nach m² Wohnfläche, Betreiberkosten der Müllschleusen nach Wohnungseinheit) bzw. variable Schlüssel (Verbrauchsanteile der Mieter an den Entleerungskosten mit oder ohne Mindestmenge, Verbrauchsanteile der Mieter an den Entleerungskosten mit Kostenaufteilung in einen Pauschal- und Verbrauchsanteil, Abrechnung nach Personen) sein.

Mit Ausnahme der Berechnung nach Personenschlüssel handelt es sich dabei (fast) immer um eine Umlagerechnung, d.h. die in dem Wohnungsunternehmen für die Abfallentsorgung aufgelaufenen Kosten werden vollständig auf die zur Abrechnungseinheit gehörenden Mieter verteilt.

di.wa berechnet die Nebenkosten Abfall auf der Grundlage der zu vereinbarenden Schlüssel komplett und stellt dem Wohnungsunternehmen neben den Abrechnungsergebnissen in zusammengefasster Form die Ausdrucke der mieterbezogenen Einzelabrechnungen in Papierform oder als pdf-Datei zur Verfügung.

Betrieb von Müllerfassungsanlagen

Das Prinzip: Individueller Service von der Planung der Anlage über den Service bis zur vollständigen verursacherbezogenen Nebenkostenabrechnung Abfall. Das Servicekonzept ist modular aufgebaut und kann entsprechend den Anforderungen der Wohnungsunternehmen sowie den vorliegenden Rahmenbedingungen variiert werden. Neben der Möglichkeit der Finanzierung der Müllkostenverteiler werden folgende Leistungen angeboten:

  1. Unterstützung bei der Standortwahl für die Müllkostenverteiler

  2. Installation/ Inbetriebnahme der Müllkostenverteiler

  3. Organisation des Datenfernzugriffs

  4. Ausgabe der Chips an die Mieter

  5. Betreibung und Wartung der Müllkostenverteiler

Jeder Nutzer eines Müllkostenverteilers benötigt für den Zugang einen für die betreffende Anlage zugelassenen Chip. Jeder Chip ist mit einer eindeutigen Nummer, welche auch äußerlich sichtbar ist, versehen. Anhand dieser Chipnummer wird der Zugang zur Nutzung der Anlage geregelt. Dabei prüft der Steuerrechner nach erfolgter Identifizierung der Chipnummer die Zugehörigkeit des betreffenden Chips zu einer sogenannten Greenliste. Ist der betreffende Chip in der Greenliste registriert, kann die Anlage benutzt werden, andernfalls erfolgt eine optische signalisierte Ablehnung. Die erfolgreiche Anlagennutzung wird vom Steuerrechner als Ereignis registriert.

Der Nutzer erhält seine(n) Chip(s) im Laufe des Inbetriebnahmeprozesses der Anlage sowie bei Einzug oder als Ersatz für einen Verlust. Im Ausgabeprozess wird dabei eine eindeutige Zuordnung der Chipnummer zum Nutzer vorgenommen. Parallel dazu erfolgt die Aufnahme der Chipnummer in die Greenliste der Anlage.

Bei Auszug und gemeldeten Verlust des Chips werden die betreffenden Chipnummer wiederum in der Greenliste gesperrt.

Im Chipmanagementsystem der di.wa erfolgt die Verknüpfung von ein oder mehreren Chip(s) sowie dem Start- und gegebenenfalls Enddatum des jeweiligen Chips zum jeweiligen Nutzer. Damit wird es möglich alle mit dem Chip verbundenen Ereignisse dem Nutzer in der jahresnachläufigen Nebenkostenabrechnung zuzuordnen.