Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnungen mit tatsächliche Wohnfläche

Der BGH stellt klar (BGH VIII ZR 220/17), dass es bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf die tatsächliche Wohnfläche ankommt, nicht auf die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße. Es gibt keine Ausnahme und null Toleranz.

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